Neues aus der Praxis


16.10.2020 - News auf der Startseite (Neues aus der Praxis)

Veröffentlichung

Datenschutz in Unternehmenstransaktionen – Die DS-GVO als Dealbreaker?

Rechtsanwalt Dr. Felix Suwelack, Aufsatz in dem Tagungsband Herbstakademie 2020, DSRITB 2020, S. 271 ff.

Datenschutzrechtliche Vorgaben haben immer größeren Einfluss auf Unternehmenstransaktionen. Dies betrifft nicht nur die Vorbereitung und Umsetzung einer Transaktion. Auch die Transaktion selbst kann datenschutzrechtlich unzulässig sein oder zu erheblichen Folgerisiken bei dem Erwerber führen, so dass bei einer Studie kürzlich mehr als die Hälfte der befragten Berater und Entscheider angegeben hat, unter Geltung der DS-GVO bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand von einer Transaktion genommen zu haben.

Dr. Felix Suwelack hat bei der diesjährigen Herbstakademie der deutschen Stiftung für Recht und Informatik die datenschutzrechtlichen Risiken einer Transaktion aufgezeigt und erläutert, wie hiermit umzugehen ist. Der Beitrag wurde nun als Aufsatz veröffentlicht, in: Jürgen Taeger (Hrsg.), DSRITB 2020, S. 271-286 und wird in Kürze auch bei BeckOnline verfügbar sein.

07.10.2020 - Veröffentlichungen

Dr. Stefan Gesterkamp

Rechtsfragen zur Vergabe von Wasserkonzessionen, VergabeR 2020, 705 ff. 

 

 

01.10.2020 - Allgemein

Baumeister Rechtsanwälte ist Premiumpartner von Brownfield24

Seit dem 01.10.2020 ist unsere Kanzlei Premiumpartner des Netzwerks Brownfield24,  Deutschlands Plattform für Altlastenareale, Brachflächen und Revitalisierungsprojekte. Zu den Netzwerkpartnern gehören u.a. Bau- und Abbruchunternehmen, Projektentwicklungsgesellschaften,  Architektur- und Planungsbüros, Gutachter, Ingenieurbüros und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Baumeister Rechtsanwälte bringt seine langjährige Erfahrung und große Expertise in der bau- und umweltrechtlichen Beratung von Brachflächen-Revitalisierungsprojekten ein. Unsere Mandanten können künftig bei solchen Projekten durch uns auf die Netzwerkverbindungen von Brownfield24 zurückgreifen.

http://www.brownfield24.com/

01.10.2020 - Allgemein

Ernennung

Ernennung von Dr. Martin Arnold zum Fachanwalt für Agrarrecht

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Dr. Martin Arnold die Befugnis zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Agrarrecht zu führen. Dr. Arnold ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Dabei liegt ein großer Beratungsschwerpunkt von Dr. Arnold seit Jahren im landwirtschaftlichen Bereich, namentlich der Planung uns Zulassung von Intensivtierhaltungs- und zugehörigen Nebenanlagen, sowie allen anderen Fragestellungen landwirtschaftlichen Bauens. Die Fachanwaltschaft für Agrarrecht erweitert nun das Beratungsspektrum der Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB um alle Rechtsfragen, mit denen moderne Landwirtschaft sich konfrontiert sieht.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Arnold

18.09.2020 - Allgemein

Auszeichnung

Erneute Auszeichnung der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte

Nachdem unsere Kanzlei seit 2013 jährlich von der Zeitschrift FOCUS als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ und im Jahr 2019 und 2020 auch von der Zeitschrift Handelsblatt im Rahmen der Bewertung „Deutschlands Beste Anwälte“ in der Kategorie Öffentliches Wirtschaftsrecht ausgezeichnet wurde, dürfen wir in diesem Jahr auf weitere Ehrungen verweisen: In dem erstmals durchgeführten Ranking der Zeitschrift brandeins „Beste Wirtschaftskanzleien 2020“ sind wir in den Kategorien Baurecht und Umweltrecht vertreten. Zudem hat uns auch die Zeitschrift Capital in der Kategorie Privates Bau- und Architektenrecht die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2020“ verliehen. Schließlich hat uns die Zeitschrift Wirtschaftswoche in die Liste der renommiertesten Kanzleien für Umwelt- und Bauplanungsrecht aufgenommen. Unsere Kanzlei ist dort als „Top-Kanzlei“ sowie mit vier Kollegen als „Top-Anwälte“ für Umwelt- und Bauplanungsrecht genannt.

Wir freuen uns über diese Auszeichnungen und sehen uns durch sie in unserem Bemühen um optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten bestärkt.

15.09.2020 - Veröffentlichungen

RA Andreas Kleefisch

Photovoltaik:  

Schlüsselfertig heißt schlüsselfertig 

PV Magazine, September 2020, Seite 68 ff. 

weitere Publikationen

08.09.2020 - Veröffentlichungen

RA Andreas Kleefisch

Der Polyamid-Backsheet, Anschlussdosen etc.: 
Serienfehler aus juristischer Sicht 

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Aufsatz im Tagungsband 35. PV-Symposium Bad Staffelstein 2020, Seite 106 ff. 

weitere Publikationen

03.09.2020 - Corona/Gefahrenabwehrrecht

Beschluss

Verwaltungsgericht Braunschweig hält Verbot von Messen und Kongressen für verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 03.09.2020 hat das Verwaltungsgericht – 4. Kammer im Verfahren 4 B 294/20 im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der von Baumeister Rechtsanwälte vertretenen Antragstellerin die Durchführung der „jobmesse braunschweig 2020“ vom 05. bis zum 06. September 2020 nicht durch das geltende Infektionsschutzrechts des Landes Niedersachsen verboten ist.

 

Zwar verbietet die Niedersächsische Corona-Verordnung in ihrem § 5 Messen und Kongresse bis zum 14. September vollständig. Dieses Totalverbot verletzt die Antragstellerin nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Braunschweig allerdings in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG (Unternehmens- und Berufsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung). Das vollständige Verbot von Messen und Kongressen stellt nach Einschätzung der 4. Kammer insbesondere keine „notwendige“ Schutzmaßnahme im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz IfSG dar. Hierfür spreche insbesondere das von der Antragstellerin erarbeite Schutz- und Hygienekonzept , wodurch in ausreichendem Maße ein Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus gegeben sei.

 

Immerhin ein mehr als ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie habe die niedersächsische Landesregierung nicht begründet, worin im Hinblick auf die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus der wesentliche Unterschied zwischen z. B. großflächigen Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Shopping-Centern und der „jobmesse braunschweig 2020“ liege. Selbst bei Zubilligung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums der Landesregierung sei die vorgenommene Generalisierung durch das Verbot von sämtlichen Messen und Kongressen nicht mehr nachvollziehbar oder durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Eine sachliche Begründung dafür, warum zwar insbesondere ein großes Einkaufscenter, bei dem die Besucher weder namentlich noch zahlenmäßig erfasst werden, öffnen kann, die Durchführung der „jobmesse braunschweig 2020“ unter dem vorgelegten und zuvor von der Stadt Braunschweig akzeptierten Hygienekonzept verbundenen Einschränkungen nicht möglich sein soll, ist nach Auffassung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig nicht ersichtlich.

 

Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bremen auf einen entsprechenden Antrag der Baumeister Rechtsanwälte hin mit Beschluss vom 27.08.2020 – Az. 5 V 1672/20 festgestellt, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende weitgehende Verbot der Durchführung von Messen und Kongressen durch das bremische Landesrecht gegen die Grundrechte der Mandantin aus Art. 12 und 3 GG verstieß. Das Land Bremen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen zum Anlass genommen, seine Coronaschutzverordnung zwischenzeitlich entsprechend anzupassen.



Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Daniel Thal.

27.08.2020 - Veröffentlichungen

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch

Schadensersatz wegen nicht rechtzeitig fertiggestellter Photovoltaikanlage

Aufsatz in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).

Schon im Immobilienrecht wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder über den unbestimmten Rechtsbegriff „schlüsselfertig“ gestritten, wobei er dort durch eine Vielzahl von Urteilen einer wenn auch nicht ganz eindeutigen Klärung zugeführt werden konnte. Anders ist dies im Anlagenbau und insbesondere im nachfolgend thematisierten Bereich von Photovoltaikanlagen. Gerade in dieser Branche ist es üblich, dass der Lieferant die „schlüsselfertige“, „betriebsbereite“ PV-Anlage zu einem bestimmten „Stichtag“ verspricht. Drei unbestimmte Rechtsbegriffe, die immer wieder zu Streit zwischen den Parteien führen, weil der Lieferant seine Leistung bereits fertiggestellt wähnt, wenn die Anlage „bis zum Wechselrichter“ montiert ist und Strom erzeugen könnte, der Kunde aber verlangt, dass die Anlage tatsächlich den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Wie diese Rechtsbegriffe aus Sicht des OLG München zu verstehen sind und ab wann und unter welchen Voraussetzungen es für den Kunden geben kann, ist Gegenstand eines Aufsatzes in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).

weitere Publikationen

27.08.2020 - Gewerbliches Mietrecht

Veröffentlichung

Schadensersatz wegen nicht rechtzeitig fertiggestellter Photovoltaikanlage

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Aufsatz in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).

Schon im Immobilienrecht wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder über den unbestimmten Rechtsbegriff „schlüsselfertig“ gestritten, wobei er dort durch eine Vielzahl von Urteilen einer wenn auch nicht ganz eindeutigen Klärung zugeführt werden konnte. Anders ist dies im Anlagenbau und insbesondere im nachfolgend thematisierten Bereich von Photovoltaikanlagen. Gerade in dieser Branche ist es üblich, dass der Lieferant die „schlüsselfertige“, „betriebsbereite“ PV-Anlage zu einem bestimmten „Stichtag“ verspricht. Drei unbestimmte Rechtsbegriffe, die immer wieder zu Streit zwischen den Parteien führen, weil der Lieferant seine Leistung bereits fertiggestellt wähnt, wenn die Anlage „bis zum Wechselrichter“ montiert ist und Strom erzeugen könnte, der Kunde aber verlangt, dass die Anlage tatsächlich den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Wie diese Rechtsbegriffe aus Sicht des OLG München zu verstehen sind und ab wann und unter welchen Voraussetzungen es für den Kunden geben kann, ist Gegenstand eines Aufsatzes in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ 2020, 1057).

 


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