Baumeister Rechtsanwälte
HOCHSPEZIALISIERT. ENGAGIERT. ERFOLGREICH.
Wir machen nicht alles, denn wir sind hochspezialisiert. Im Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie im Vergaberecht zählen wir zu den bundesweit führenden Kanzleien. Von den großen Wirtschaftszeitungen Deutschlands werden wir in den jährlichen Rankings regelmäßig zu den Topkanzleien in diesen Rechtsgebieten gezählt.
Die Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte ist vor mehr als 70 Jahren in Münster gegründet worden. Dort sind wir auch heute noch zu Hause und für Mandanten in ganz Deutschland tätig. Wir beraten und betreuen Bundesländer, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenso wie Unternehmen und private Investoren. Und das besonders engagiert und erfolgreich.
Gefragt ist unsere Expertise auch in der Wissenschaft. An Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungseinrichtungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren geben wir unser praktisches Wissen weiter. Einen besonders hohen Stellenwert hat bei uns auch die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren.
Auszeichnung
Auszeichnungen der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte 2022
Nunmehr zum zehnten Mal seit 2013 wurde unsere Kanzlei von der Zeitschrift FOCUS auch 2022 als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ in den Kategorien Umweltrecht und Baurecht ausgezeichnet. Darüber hinaus dürfen wir auch 2022 wieder auf weitere Ehrungen verweisen: Von der Zeitschrift Handelsblatt wurden im Rahmen der Bewertung „Deutschlands Beste Anwälte“ wieder vier Baumeister-Rechtsanwälte in den Kategorien Öffentliches Wirtschaftsrecht (Dr. Hünnekens, Dr. Kersting), Public Private Partnership (Dr. Gesterkamp), Umweltrecht (Dr. Gesterkamp) und Energierecht (Dr. Unland) benannt. Zudem hat uns die Zeitschrift Capital in der Kategorie Privates Bau- und Architektenrecht erneut die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2022“ (Westen) verliehen. Schließlich wurde unser Büro durch die Zeitung WirtschaftsWoche in den Kategorien Vergaberecht sowie Umwelt- und Bauplanungsrecht auch 2022 wieder als TOP-Kanzlei benannt, ferner die Baumeister-Anwälte Dr. Gesterkamp (Vergaberecht) sowie Prof. Dr. Bischopink und Dr. Hünnekens (Umwelt- und Bauplanungsrecht) als TOP-Anwälte.
Wir freuen uns über diese wiederholten Auszeichnungen und sehen uns durch sie in unserem Bemühen um optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten bestärkt.
2022
Veröffentlichung
Die „erfolgreiche" Aufstockungsklage des Architekten - Grund für einen Staatshaftungsanspruch des Auftraggebers gegen die Bundesrepublik Deutschland?
Rechtsanwalt Andreas Kleefisch und Rechtsreferendarin Judit Estifanos
NJOZ 2022, 609
Unter der Geltung aller Vorgängernormierungen der HOAI 2021 stand für Architekten und Ingenieure unverbrüchlich fest: Die HOAI stellt innerhalb ihrer Anwendungsgrenzen, also für bestimmte Planungsgegenstände und innerhalb der Tafelwerte der anrechenbaren Baukosten, verbindliches Preisrecht dar. Unterschreitungen dieser Mindestsätze waren zwar durchaus gebräuchlich. Sie wurden üblicherweise durch „Nachlässe auf die HOAI", die Vereinbarung fester und dabei zu niedriger anrechenbarerer Baukosten, die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone oder das Ignorieren der Einbeziehung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei Umbauten verwirklicht. Jedenfalls aber wussten viele Architekten und Ingenieure: Sie konnten sich an solche Abreden halten, mussten es aber nicht. Oft folgte nach einem Streit über Qualität seiner Arbeit oder die Abrechnung des vereinbarten Honorars die sog. „Aufstockung". Der Architekt rechnete (zum ersten Mal) auf Basis der Mindestsätze der HOAI ab und forderte dann oft ein erheblich höheres als das vereinbarte Honorar. Das Schicksal dieser
Aufstockungsansprüche oder -klagen war in den vergangenen Jahren aufgrund der in diesem Aufsatz besprochenen Rechtsprechung des EuGH Dauerthema der Rechtsprechung und Literatur. Dabei wurde im Wesentlichen der Anspruch des Architekten/Ingenieurs betrachtet. Dieser Aufsatz betrachtet im Gegensatz dazu die möglichen Ansprüche des Bestellers.