Baumeister Rechtsanwälte

HOCHSPEZIALISIERT. ENGAGIERT. ERFOLGREICH.

Wir machen nicht alles, denn wir sind hochspezialisiert. Im Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie im Vergaberecht zählen wir zu den bundesweit führenden Kanzleien. Von den großen Wirtschaftszeitungen Deutschlands werden wir in den jährlichen Rankings regelmäßig zu den Topkanzleien in diesen Rechtsgebieten gezählt.

Die Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte ist vor 75 Jahren in Münster gegründet worden. Dort sind wir auch heute noch zu Hause und für Mandanten in ganz Deutschland tätig. Wir beraten und betreuen Bundesländer, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenso wie Unternehmen und private Investoren. Und das besonders engagiert und erfolgreich.

Gefragt ist unsere Expertise auch in der Wissenschaft. An Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungseinrichtungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren geben wir unser praktisches Wissen weiter. Einen besonders hohen Stellenwert hat bei uns auch die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren.

22. Mai 2026

Pressemitteilung der Baumeister Rechtsanwälte, RA Andreas Kleefisch, Münster (Westfalen)

Landgericht Dortmund hebt FN-Sperre gegen Alessandra Reich auf

Das Landgericht Dortmund hat im Rahmen einer einstweiligen Zwischenverfügung der Springreiterin Alessandra Reich gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) die vorläufige Sperre des Verbandes aufgehoben. Alessandra Reich darf ab sofort wieder an allen Turnieren teilnehmen.

Hintergrund:

Bereits am 13. Mai 2026 hatte der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) die vorläufige Maßnahme gegen Alessandra Reich aufgehoben – mit der Begründung, auf Basis der Originalvideos seien die Voraussetzungen für einen Soforteingriff nicht gegeben.

Die deutsche FN hatte ihre eigene Sperre zuvor ausdrücklich mit dem „Gleichlauf“ zur OEPS-Entscheidung begründet. Als der OEPS noch am selben Tag seine Maßnahme aufhob, hielt die FN dennoch an der Sperre fest – und ließ sie zugleich öffentlichkeitswirksam auf der eigenen Plattform „Pferd Aktuell“ laufen.

Die FN ist damit gleich in mehrfacher Hinsicht über das Ziel hinausgeschossen:

  • Sperre ohne Anhörung: Verhängt am 28. April 2026 – das Anhörungsschreiben datiert vom 30. April 2026.
  • Keine Dringlichkeit: Die Videos stammen aus September 2025 bis Februar 2026, teils über sieben Monate alt.
  • Bruch der eigenen Zusage: Den „Gleichlauf“ mit dem OEPS hielt die FN nur so lange ein, wie er belastend wirkte.
  • FEI ohne Beanstandung: Alle Ritte fanden unter Aufsicht von FEI-Richtern und Stewards statt – keine Verwarnung, keine Gelbe Karte, kein Verfahren.

In der Gesamtschau drängt sich der Eindruck auf, dass es der deutschen  reiterlichen Vereinigung  weniger um eine faire, regelkonforme Prüfung des Sachverhalts ging als um öffentliche Außenwirkung unter medialem Druck – zulasten einer Sportlerin, der nicht einmal Gelegenheit gegeben wurde, sich vorher zu äußern. Aus Sicht der Reiterin und ihrer Rechtsvertretung wirft das Vorgehen der FN auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung auf. In Fällen mit tatsächlichen Regelverstößen von 2025 wurden in der Vergangenheit Verwarnungen und Geldstrafen ausgesprochen. Gegen Alessandra Reich als erstmalig Beschuldigte wurde dagegen ohne vorherige Anhörung zunächst eine 6-monatige, dann eine 3-monatige Wettkampfsperre verhängt – ein faktisches Berufsverbot für eine professionelle Springreiterin.

Statement von Alessandra Reich

„Ich bin einfach erleichtert, wieder reiten zu dürfen. Pferde sind mein Leben und mein Beruf. In den letzten Wochen wurde mir beides genommen, ohne dass mir vorher jemand zugehört hat. Jetzt liegt mein Fokus wieder dort, wo er hingehört: bei meinen Pferden, meinen Schülern und der Saison.“

 

Pressekontakt: Die Reiterin wird rechtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Tress-Ritter (Frau RAin Franziska Ritter) aus Offenburg und die Baumeister Rechtsanwälte (Herr RA Andreas Kleefisch) aus Münster

21. Aug. 2025

Brandgefahr und deshalb Leistungsreduzierung von Heimspeichern: Kein (werkvertraglicher) Mangel?

Andreas Kleefisch und Dietrich Bade 

Die Rechtsanwälte Kleefisch und Bade wurden gebeten, eine (rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus Februar 2025 aus der Sicht der Praxis einzuordnen (NJW 2025, 2567). Mit dieser Entscheidung dürfte das LG Düsseldorf Erwerbern von (Photovoltaik-) Heimspeichern, deren Speicher vom Hersteller per Ferneinwirkung  in der Leistung reduziert wurde, damit kein Brand ausbricht, keinen Gefallen getan haben. Dass das LG Düsseldorf die unstreitig angenommene „abstrakte Brandgefahr“ als allgemeines Technologierisiko abtut und einen Mangel verneint, ist aus Sicht der Autoren der Praxisanmerkung nicht richtig.

NJW  – Neue Juristische Wochenschrift  C.H. Beck – Jahrgang 2025, Bd. 35 vom 21.08.2025, Seite 2567 ff.

Auszeichnung

Auszeichnungen der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte 2025

Nunmehr zum dreizehnten Mal in Folge wurde unsere Kanzlei 2025 von der Zeitschrift  FOCUS  (Beilage „Recht & Rat 2025) wieder als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ in den Kategorien Umweltrecht, Vergabe- und Beihilferecht sowie Baurecht ausgezeichnet.

Darüber hinaus dürfen wir in diesem Jahr nach den Markterhebungen der führenden Wirtschaftszeitschriften abermals auf weitere Ehrungen unserer Kanzlei sowie einzelner Rechtsanwälte hinweisen:

WirtschaftsWoche (Ausgabe August 2025):

<p“>brand eins (Ausgabe 32/2025):

  • Beste Wirtschaftskanzlei 2025“: Baurecht
  • Beste Wirtschaftskanzlei 2025“: Umweltrecht, Wasser- und Abwasserrecht

Handelsblatt (Ausgabe Juni 2025):

Wir freuen uns über diese wiederholten Auszeichnungen und sehen uns durch sie in unserem Bemühen um optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten bestärkt.

 

Maßgeschneiderte Beratung und kompetente Betreuung eines jeden Mandanten.
Das ist unser Anspruch an uns selbst.