Baumeister Rechtsanwälte

HOCHSPEZIALISIERT. ENGAGIERT. ERFOLGREICH.

Wir machen nicht alles, denn wir sind hochspezialisiert. Im Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie im Vergaberecht zählen wir zu den bundesweit führenden Kanzleien. Von den großen Wirtschaftszeitungen Deutschlands werden wir in den jährlichen Rankings regelmäßig zu den Topkanzleien in diesen Rechtsgebieten gezählt.

Die Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte ist vor mehr als 70 Jahren in Münster gegründet worden. Dort sind wir auch heute noch zu Hause und für Mandanten in ganz Deutschland tätig. Wir beraten und betreuen Bundesländer, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenso wie Unternehmen und private Investoren. Und das besonders engagiert und erfolgreich.

Gefragt ist unsere Expertise auch in der Wissenschaft. An Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungseinrichtungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren geben wir unser praktisches Wissen weiter. Einen besonders hohen Stellenwert hat bei uns auch die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren.


Veranstaltung

Rückblick auf den Baurechtstag 2023

Am 17.10.2023 fand der Baumeister Baurechtstag 2023 und damit das 4. Mandantenseminar der Baumeister Rechtsanwälte im Zwei-Löwen-Klub in Münster statt. Unsere diesjährige Veranstaltung stand unter dem Thema „Klimawandel und Energiewende als Herausforderung“ – erhebliche planerische Herausforderungen, die sich auch im Interesse für die Veranstaltung niedergeschlagen haben. 140 Teilnehmer aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen haben die Plattform unseres Baurechtstages genutzt, um mit externen Referenten und den Anwälten der Kanzlei verschiedene Problemstellungen zu erörtern, die Klimawandel und Klimafolgenanpassung mit sich bringen.

 

Nach der Begrüßung durch RA Prof. Dr. Bischopink führte zunächst RA Alexander Wirth in seinem Vortrag in die rechtlichen Grundlagen von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung ein. Er erörterte zunächst den Klimaschutzbeschluss des BVerfG, dessen Folgen und das Bundesklimaschutzgesetz sowie den im Zusammenhang mit dem Klimaschutz maßgebenden Rechtsrahmen für die Bauleitplanung, um anschließend umfassend den Klimaschutz als Belang in der planerischen Abwägung und als Bestandteil des Umweltberichts sowie das Zusammenspiel der Rechtsgrundlagen im Sinne der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung zu behandeln. Im thematisch anschließenden Vortrag befasste sich RA Florian Dawe mit den klimarelevanten Festsetzungsermächtigungen, also der konkreten Umsetzung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Ausgehend von den Rahmenbedingungen der gemeindlichen Bauleitplanung und der Klimarelevanz allgemeiner Festsetzungsermächtigungen behandelte der Vortrag verschiedene in der anwaltlichen Beratungspraxis regelmäßig nachgefragte Problemstellungen, wie etwa die verpflichtende Festsetzung von Solaranlagen oder den Umgang mit Schottergärten.

 

Rechtsanwalt Dr. Hünnekens erlaubte als Mitglied des Ausschusses Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein den Teilnehmern einen umfassenden Einblick in die Überlegungen des Bundesgesetzgebers in Bezug auf den Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines bundesweiten strategischen Rahmens für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen vor. Die Klimaanpassung soll dabei fachübergreifend und integriert Berücksichtigung finden. Vertiefte Einblicke in die Tätigkeit eines Fachgutachters gewährte Herr Dr. Björn Büter (GEO-NET Umweltconsulting GmbH) in seinem Vortrag zum Stadtklimawandel in der bauleitplanerischen Abwägung. Anhand verschiedener Praxisbeispiele erläuterte Dr. Büter den Stadtklimawandel und seine Auswirkungen, sowie die Folgen von Planvorhaben auf das Stadtklima. Von besonderem Interesse für die Teilnehmer waren auch die hierzu eingesetzten Modelle und möglichen Anwendungsfelder für künstliche Intelligenz. Vertiefte Einblicke in die Tätigkeit eines Fachgutachters gewährte Herr Dr. Björn Büter (GEO-NET Umweltconsulting GmbH) in seinem Vortrag zum Stadtklimawandel in der bauleitplanerischen Abwägung. Anhand verschiedener Praxisbeispiele erläuterte Dr. Büter den Stadtklimawandel und seine Auswirkungen, sowie die Folgen von Planvorhaben auf das Stadtklima. Von besonderem Interesse für die Teilnehmer waren auch die hierzu eingesetzten Modelle und möglichen Anwendungsfelder für künstliche Intelligenz.

 

Im Anschluss an die Mittagspause behandelten RAin Dr. Garthaus und RA Dr. Unland gemeinsam die komplexen Neuerungen in der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen, ausgehend von der bisherigen Rechtslage hin zu einem neuen positiven Steuerungsregime und die damit verbundene Fallstricke. Von besonderem Interesse war für die Teilnehmer die Sicherung der Windkraftplanung für den Zeitraum zwischen Auslaufen der Steuerung durch die Windkraftkonzentrationszonen und Inkrafttreten der Neuregelungen zur Steuerung durch Festlegung von Windenergiegebieten. Ferner erläuterten die Referenten finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und Bürger an Windenergieanlagen, den Neuregelungen in der Vorhabenzulassung unter besonderem Schwerpunkt auf Repowering sowie dem Ausblick auf künftige Gesetzgebungsvorhaben in einer bereits heute unübersichtlichen Rechtslage.

 

Herr Dr. Arnold widmete seinen Vortrag ganz der zukunftsträchtigen Thematik der Freiflächenphotovoltaik. Ausgehend von den gesetzlichen Neuregelungen zu FF-PVA lag der besondere Fokus des Vortrags auf der Bauleitplanung entsprechender Anlagen und den hieran zu stellenden Anforderungen, insbesondere durch die Ziele der Raumordnung im LEP NRW sowie dem Entwurf des Regionalplans Münsterland. Andreas Kleefisch und Arnold Berens (AB Progressio GmbH) hoben sich von den überwiegend auf die Planung zentrierten Vorträgen ab. Sie legten ihren Fokus auf die Umsetzung, also die Stromerzeugung und den Stromverkauf durch Kommunen, Kreise, Public Private Partnerships oder Bürgerenergie-Genossenschaften. In ihrem Vortrag erörterten sie umfassend Beweggründe für die kommunale (Eigen-)Stromversorgung, die Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit privaten Partnern und die kommunale Beteiligung. Anhand verschiedener Praxisbeispiele zeigten die Referenten auf, dass insbesondere die Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Akteuren insbesondere hinsichtlich der erneuerbaren Energien ungeahnte Potentiale freisetzen kann.

 

Wir blicken auf eine erfolgreiche Veranstaltung mit interessanten Vorträgen und Gesprächen zurück. Die vorgestellten Themen und anschließenden Diskussionen haben gezeigt, dass der Klimawandel und die Klimafolgenanpassung zentrale planerische Herausforderungen – auch in der anwaltlichen Beratung – der nächsten Jahre und Jahrzehnte sein werden.

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und den externen Referenten für ihre wertvollen Beiträge und freuen uns auf unseren Baurechtstag im nächsten Jahr.

 

Die Vorträge unseres Baurechtstags 2023 finden Sie hier.

Auszeichnung

Auszeichnungen der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte 2023

Nunmehr zum elften Mal in Folge wurde unsere Kanzlei 2023 von der Zeitschrift  FOCUS  (Ausgabe 37/23) wieder als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ in den Kategorien Umweltrecht und Baurecht ausgezeichnet.

Darüber hinaus dürfen wir in diesem Jahr nach den Markterhebungen der führenden Wirtschaftszeitschriften abermals auf weitere Ehrungen unserer Kanzlei sowie einzelner Rechtsanwälte hinweisen:

 

Capital (Ausgabe 06/23):

  • „Beste Anwaltskanzleien 2023“ (Westen): Privates Baurecht

 

WirtschaftsWoche (Ausgabe 36/23):

  • TOP-Kanzlei 2023“: Umwelt- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht
  • TOP-Anwalt 2023“: Dr. Gesterkamp (Vergaberecht), Dr. Hünnekens (Umwelt- und Bauplanungsrecht)

 

brand eins (Ausgabe 26/23):

  • Beste Wirtschaftskanzlei 2023“: Umweltrecht, Wasser- und Abwasserrecht

 

Handelsblatt (Ausgabe 114/23):

 

Wir freuen uns über diese wiederholten Auszeichnungen und sehen uns durch sie in unserem Bemühen um optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten bestärkt.


27. Aug.
2024

Webinar

VERGABE VON ENTSORGUNGS-DIENSTLEISTUNGEN

Referent: Dr. Stefan Gesterkamp

Wann:  27.08.2024, 9:00 - 16:00 Uhr 

Veranstalter:  vhw - Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung e.V.

 

29. Mai
2022

Veröffentlichung

Die „erfolgreiche" Aufstockungsklage des Architekten - Grund für einen Staatshaftungsanspruch des Auftraggebers gegen die Bundesrepublik Deutschland?

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch und Rechtsreferendarin Judit Estifanos

NJOZ 2022, 609

Unter der Geltung aller Vorgängernormierungen der HOAI 2021 stand für Architekten und Ingenieure unverbrüchlich fest: Die HOAI stellt innerhalb ihrer Anwendungsgrenzen, also für bestimmte Planungsgegenstände und innerhalb der Tafelwerte der anrechenbaren Baukosten, verbindliches Preisrecht dar. Unterschreitungen dieser Mindestsätze waren zwar durchaus gebräuchlich. Sie wurden üblicherweise durch „Nachlässe auf die HOAI", die Vereinbarung fester und dabei zu niedriger anrechenbarerer Baukosten, die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone oder das Ignorieren der Einbeziehung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei Umbauten verwirklicht. Jedenfalls aber wussten viele Architekten und Ingenieure: Sie konnten sich an solche Abreden halten, mussten es aber nicht. Oft folgte nach einem Streit über Qualität seiner Arbeit oder die Abrechnung des vereinbarten Honorars die sog. „Aufstockung". Der Architekt rechnete (zum ersten Mal) auf Basis der Mindestsätze der HOAI ab und forderte dann oft ein erheblich höheres als das vereinbarte Honorar. Das Schicksal dieser

Aufstockungsansprüche oder -klagen war in den vergangenen Jahren aufgrund der in diesem Aufsatz besprochenen Rechtsprechung des EuGH Dauerthema der Rechtsprechung und Literatur. Dabei wurde im Wesentlichen der Anspruch des Architekten/Ingenieurs betrachtet. Dieser Aufsatz betrachtet im Gegensatz dazu die möglichen Ansprüche des Bestellers.

 


Maßgeschneiderte Beratung und kompetente Betreuung eines jeden Mandanten. Das ist unser Anspruch an uns selbst.

GELESEN

Unsere Website verwendet nur Cookies, welche erforderlich sind, um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.