Baumeister Rechtsanwälte
HOCHSPEZIALISIERT. ENGAGIERT. ERFOLGREICH.
Wir machen nicht alles, denn wir sind hochspezialisiert. Im Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie im Vergaberecht zählen wir zu den bundesweit führenden Kanzleien.
Die Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte ist vor mehr als 60 Jahren in Münster gegründet worden. Dort sind wir auch heute noch zu Hause und für Mandanten in ganz Deutschland tätig. Wir beraten und betreuen Bundesländer, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenso wie Unternehmen und private Investoren. Und das besonders engagiert und erfolgreich.
Gefragt ist unsere Expertise auch in der Wissenschaft. An Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungseinrichtungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren geben wir unser praktisches Wissen weiter. Einen besonders hohen Stellenwert hat bei uns auch die Ausbildung von Referendaren.
2020
Veranstaltung
BAUVERTRAGSRECHT - VOB/B VS. BGB
Referent: Andreas Kleefisch
Veranstalter:
MSA BILDUNGSINSTITUT
Leonardo Campus 5
48149 Münster
Wann:
Freitag, 10.01.2020, 10-17 Uhr
Wo:
Leo Campus 10, Leo 5
2019
Datenschutz- und IT-Recht
Wie erwartet: Cookies erfordern aktive Zustimmung der Nutzer
Mit Urteil vom 01.10.0219 hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies nur dann rechtmäßig erfolgt, wenn der Nutzer aktiv eingewilligt hat. Es genügt mithin keineswegs, vorangekreuzte Kästchen mit einer Zustimmungserklärung wegzuklicken oder eine Internetseite einfach weiter zu nutzen und dadurch seine Zustimmung zur Datenerhebung mittels Cookie zu erteilen. Dies gilt auch für Tracking Cookies (z.B. beim Einsatz von Google Analytics). Der EuGH macht deutlich, dass die Nutzer der Internetseite nicht nur über die Existenz der Cookies, sondern auch über deren Funktionsdauer und die Zugriffsmöglichkeiten Dritter zu informieren sind. Ist die Information unzureichend, wird die Einwilligung der Nutzer nicht wirksam eingeholt; die Datenverarbeitung wird dann vielfach rechtswidrig sein. Hiermit war spätestens nach Inkrafttreten der DSGVO (Art. 7 und EW 32) sowie den Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu diesem Themenkomplex zu rechnen. Gleichwohl werden insbesondere viele mittelständische Unternehmen von dieser Entscheidung überrascht sein und erneuten Anpassungsbedarf verspüren.
Das Urteil des EuGH finden Sie hier: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=218462&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1438506
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Frank Andexer