Agrarrecht

Wir unterstützen Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen in allen Bereichen des Agrarrechts. Dabei ergeben sich rechtliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Tätigkeit und landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmer aus einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl von deutschen und europarechtlichen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen Rechtsquellen, die teilweise dem Zivilrecht und teilweise dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind.

 

Ein Schwerpunkt unserer Beratung im Bereich des Agrarrechts liegt seit jeher in der gerichtlichen und außergerichtlichen Begleitung von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen und Biogasanalgen auf Seiten der Bauherren/Vorhabenträger. Dazu gehört auch die Abwehr von Nachbarklagen oder von Klagen anerkannter Naturschutzverbände.

 

Unsere Expertise erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf das Grundstücksverkehrsrecht, das Beihilfenrecht, das Landpachtrecht, das Forstrecht, das Jagdrecht, das Düngemittelrecht, das Strafrecht in seinen landwirtschaftsrelevanten Zügen (z. B. Überbelegung immissionsschutzrechtlich genehmigter Stallanlagen oder Gewässerverunreinigungen durch havarierende Biogasanlagen) sowie alle Fragen des Tierschutzrechts und des landwirtschaftlichen Bau- und Immissionsschutzrechts. Auch die Beratung landwirtschaftlichen Lohnunternehmen gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern.

 

Da das Hauptziel unserer Tätigkeit die Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen und Unternehmer bei der Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele ist, spielen auch Aspekte des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts immer wieder eine herausgehobene Rolle. Insbesondere im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts arbeiten wir daher eng mit hochspezialisierten Beratern zusammen und bündeln so unsere Expertise.

 


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