MIET- UND PACHTRECHT, WEG-RECHT

Wir beraten in sämtlichen Angelegenheiten des Miet- und Pachtrechts, des Erbbaurechts und des Wohnungseigentumsrechts. Unsere branchenspezifischen Kenntnisse sowie unser interdisziplinäres Verständnis auch der bau- und immobilienwirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge ermöglicht es uns, unsere Mandanten individuell und maßgeschneidert in sämtlichen Phasen der Projektierung, Akquisition und Veräußerung sowie der Verwaltung von Miet- und Pachtobjekten sowie Eigentumswohnungen zu beraten und zu vertreten. Unsere Berater verfügen zudem über langjährige Prozesserfahrung vor den erstinstanzlichen und Instanzgerichten.

 

Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen vorwiegend regionale und überregionale Investoren, mittelständische Unternehmen, Wohnungsgesellschaften, Kommunen und gewerbliche Mieter.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in

  • der Beratung in laufenden und abzuwickelnden Vertragsverhältnissen,
  • dem Ausarbeiten von Mietverträgen,
  • der begleitenden Beratung sowie dem eigenständigen Verhandeln von Verträgen,
  • Vertragsprüfungen im Rahmen der due diligence,
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in streitigen Angelegenheiten.

 

Wir betreuen miet- und pachtrechtliche Mandate unter anderem in den Bereichen

  • des Groß- und Einzelhandelsgewerbes,
  • der Kliniken und Arztpraxen,
  • der Logistikunternehmen,
  • der Kindertagesstätten,
  • der Hotelbranche,
  • der Nutzungsüberlassungen in kommunalen Gebäuden,
  • der landwirtschaftlich genutzten Flächen und Hofstellen.

Ansprechpartner

GELESEN

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