Umwelt- und Fachplanungsrecht

Der Schutz der Umwelt ist seit 1994 im Grundgesetz verankertes Staatsziel und durch eine Vielzahl von Gesetzen und Normen geregelt. Nicht zuletzt auf Betreiben der Europäischen Union entwickelt sich das Umweltrecht sehr dynamisch. Es gehört von Beginn an zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Die darauf spezialisierten Anwältinnen und Anwälte beraten Mandanten in allen Fragen des Umweltrechts und vertreten sie bundesweit in Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sowie in verwaltungsgerichtlichen Prozessen aller Instanzen. 

Unsere Mandanten sind Unternehmen aus der Industrie, der Energiewirtschaft, dem Bergbau, der Ver- und Entsorgungswirtschaft, der Logistikwirtschaft und vielen anderen Branchen. Wir beraten und vertreten zudem öffentlich-rechtliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Verbände und Privatpersonen. 

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Begleitung in Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die für die Umwelt von besonderer Relevanz sind. Dazu zählen

  • Kraftwerke, 
  • Produktionsanlagen der chemischen Industrie,
  • Anlagen der Oberflächentechnik (Galvanikanlagen),
  • Müllverbrennungsanlagen,
  • Deponien,
  • Biogas- und Windkraftanlagen,
  • Abgrabungen und Bergwerke,
  • Talsperren,
  • Wassergewinnungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie
  • Intensivtierhaltungsanlagen.

Bei rechtlichen Fragen zur Abfallentsorgung oder Abwasserbeseitigung und bei Problemen mit Altlasten oder dem Bodenschutz beraten wir vor allem Gebietskörperschaften und Unternehmen. Zudem vertreten wir auch die Interessen derer, denen durch die Ausweisung von Wasser-, Landschafts- oder Naturschutzgebieten mögliche Nutzungseinschränkungen drohen. 

Im Fachplanungsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Realisierung von großen Infrastrukturvorhaben wie z.B.

  • Energieleitungen, 
  • Häfen, 
  • Fernstraßen, 
  • Eisenbahnen oder 
  • Deponien. 

Die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen des Umweltrechts sind dabei ebenso eine besondere Herausforderung wie die strengen Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir beraten Investoren, Genehmigungsbehörden, kommunale Körperschaften und andere Betroffene in allen Phasen des Verfahrens – von der Raumordnung bis hin zur Zulassung der Vorhaben. 

Wenn erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten in den mit der Planung ihres Vorhabens verbundenen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dies gilt auch für diejenigen, die sich gegen rechtswidrige Vorhaben zur Wehr setzen müssen. 


GELESEN

Unsere Website verwendet nur Cookies, welche erforderlich sind, um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.