IT- und Datenschutzrecht

Im digitalen Zeitalter finden Arbeitsprozesse und Abläufe in Unternehmen und Behörden mehr und mehr elektronisch statt. Dafür müssen zuverlässige Produkte entwickelt, vermarktet oder beschafft werden. Nicht nur die Beschaffung, sondern auch die weitere Entwicklung und Pflege der Software sowie deren Lizenzierung ist durch entsprechende Verträge zu regeln. 

Bei der Erstellung und Verwendung von Webseiten oder Applikationen (Apps) sind vor allem wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden oder von Aufsichtsbehörden Bußgelder auferlegt zu bekommen. 

Wir gestalten und prüfen entsprechende IT-Verträge, AGB, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzerklärungen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße zu vermeiden ebenso wie bei der Durchsetzung eigener Rechte. Der Focus liegt dabei stets auf einer außergerichtlichen und zügigen Streitbeilegung. Sollte es dennoch zu streitigen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit vor Behörden, Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten.

Im Zuge der Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche rückt auch der Datenschutz zunehmend in den Fokus. Denn jeder verursacht und hinterlässt heute eine Unmenge von Daten in Rechnern von Unternehmen und Behörden, aber natürlich auch privat im Internet. Dem einen ist daran gelegen, die generierten Daten effektiv nutzen zu können, anderen ist der Schutz ihrer Daten ein wichtiges Anliegen. Im Bereich des Datenschutzrechts sind wir für private Unternehmen aller Größen, öffentliche Einrichtungen und deren Gesellschaften, externe Datenschutzbeauftragte, aber auch für Privatpersonen tätig. Wir beraten und unterstützen sie in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen und u.a. in folgenden Themenfeldern: 

  • Aufbau /Anpassung einer Datenschutzorganisation im Unternehmen 
  • Vertragsgestaltung (z.B. Auftragsverarbeitungsverträge, Vereinbarung zwischen gemeinsam Verantwortlichen (Art. 26 DSGVO), Bestellung interner/externer Datenschutzbeauftragter, Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträge für externe Datenschutzbeauftragte)
  • Erstellung, Überarbeitung und Anpassung von Dokumenten mit Datenschutzbezug wie etwa Datenschutzrichtlinien (z.B. zur EDV-Nutzung am Arbeitsplatz), Social–Media Guidelines, Einwilligungserklärungen 
  • Erstellung von Gutachten, auch zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten 
  • Beratung zur Zulässigkeit von Direktmarketing- und anderen Werbemaßnahmen, Aufbau von Kundenbindungs-  und Bonussystemen 
  • Beratung bei der Gestaltung von Webseiten und Online-Shops. Erstellung und Überarbeitung von Datenschutzerklärungen sowohl für Websites als auch für mobile Applikationen. Überprüfung der Pflichtangaben im Impressum 
  • Unterstützung bei Zertifizierungen und Auditierungen 
  • Training und Schulung von Mitarbeitern und Kunden

Unsere Mandanten unterstützen wir nicht zuletzt auch dabei, durch rechtliche Absicherung von Forensik und Compliance den Missbrauch von Daten zu verhindern und ggf. aufzuklären.

Als Dozenten bilden wir interne und externe Datenschutzbeauftragte aus und ständig fort, u.a. in Spezialgebieten wie dem Beschäftigtendatenschutz und dem Datenschutz in medizinischen Einrichtungen. Selbstverständlich bilden auch wir uns in diesem dem permanenten Wandel unterliegenden Fachgebiet permanent fort. Dadurch können wir in der Beratung stets auf jüngste Entwicklungen und aktuelle Entscheidungen zurückgreifen. 


GELESEN

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