2025
Andreas Kleefisch und Dietrich Bade
Brandgefahr und deshalb Leistungsreduzierung von Heimspeichern: Kein (werkvertraglicher) Mangel?
Die Rechtsanwälte Kleefisch und Bade wurden gebeten, eine (rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus Februar 2025 aus der Sicht der Praxis einzuordnen (NJW 2025, 2567). Mit dieser Entscheidung dürfte das LG Düsseldorf Erwerbern von (Photovoltaik-) Heimspeichern, deren Speicher vom Hersteller per Ferneinwirkung in der Leistung reduziert wurde, damit kein Brand ausbricht, keinen Gefallen getan haben. Dass das LG Düsseldorf die unstreitig angenommene „abstrakte Brandgefahr“ als allgemeines Technologierisiko abtut und einen Mangel verneint, ist aus Sicht der Autoren der Praxisanmerkung nicht richtig.
NJW - Neue Juristische Wochenschrift C.H. Beck – Jahrgang 2025, Bd. 35 vom 21.08.2025, Seite 2567 ff.