Dr. Hans Vietmeier
Emissionskontingentierung durch Bebauungsplan nach § 1 Abs. 4 BauNVO, BauR 2018, S. 766 – 774
Dr. Hans Vietmeier
Emissionskontingentierung durch Bebauungsplan nach § 1 Abs. 4 BauNVO, BauR 2018, S. 766 – 774
Andreas Kleefisch
Der Mangelverdacht im Werkvertragsrecht: Beweislast bei Modulmängeln
Eine Übertragung der Rechtsprechung zum Mangelverdacht im Kaufrecht auf das Werkvertragsrecht ist angesichts der der neuen Gesetzeslage auch bei der Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen dringend geboten. Damit könnten die Schwierigkeiten bei der Beweislast bei mangelhaften Modulen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen deutlich verringert und Hersteller oder Errichter schneller in die Gewährleistungspflicht genommen werden, wie Rechtsanwalt Andreas Kleefisch aufzeigt.
Werkvertragsrecht
Hatten sich durch Schlechtleistungen des ausführenden Unternehmers oder des planenden bzw. bauüberwachenden Architekten Mängel in der Bausache manifestiert, stand es dem Auftraggeber bislang frei, einen Schaden in Höhe der Kosten geltend zu machen, welche die Mangelbeseitigung voraussichtlich verursachen würde. Darauf, ob der Mangel tatsächlich beseitigt wird, kam es nach bisheriger Rechtsprechung nicht an.
Diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17) seine bisherige Rechtsprechung für alle seit dem 01.01.2002 geschlossenen Werkverträge ausdrücklich und mit der Begründung aufgegeben, diese Form der Schadensberechnung führe zu einer Überkompensationen und damit zu einer Bevorteilung des Auftraggebers. Dafür sei weder eine rechtliche Grundlage noch ein Bedürfnis zu erkennen.
Die Berechnung eines mangelbedingten Schadensersatzanspruches gegenüber dem Bauunternehmer ist zukünftig für alle VOB/B und BGB Werkverträge nur noch wie folgt möglich:
Für die Berechnung eines mangelbedingten Schadensersatzanspruches gegenüber dem Architekten gilt im Grundsatz nichts anderes:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jens Reiermann.
Veranstaltung
Referent: Dr. Olaf Bischopink
Vortrag: "Städtebaurechtliches Instrumentarium zur Steuerung des Einzelhandels auf kommunaler Ebene"
Veranstalter: Technische Universität Kaiserslautern
Ort: Veranstaltungszentrum Gartenschau Kaiserslautern
Seminar
Referent: Dr. Andreas Kersting
Veranstalter: VDI Wissensforum GmbH
Termine:
08./09.03.2018 – Frankfurt am Main
21./22.06.2018 – Düsseldorf
06./07.12.2018 – Köln
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Veranstalters.
Vortrag
Referent: Andreas Kleefisch
Veranstalter: Solarpraxis Neue Energiewelt AG
Ort: DKB Deutsche Kreditbank AG Berlin
Referat und Diskussion zum Thema: „Befangenheit von Prüfinstituten, die auch zertifizieren?“
Seminar
Referent: Dr. Frank Andexer
Am 26.02.2018 findet in Hannover das o.g. Seminar statt.
Veranstalter: TÜV Rheinland Akademie GmbH
Neue Rechtsprechung
Über die Reichweite des Anwendungsausschlusses der europäischen Abfallverbringungsverordnung – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – für tierische Nebenprodukte wird der Europäische Gerichtshof entscheiden. Hintergrund ist ein bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg anhängiger Verwaltungsrechtsstreit. Der Kläger – ein deutsches Unternehmen, das gewerblich mit tierischen Nebenprodukten umgeht – wird von den Baumeister Rechtsanwälten vertreten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 07.11.2017, Az.: 15 A 3938/16, Fragen zur Auslegung des Art. 1 Abs. 3 Buchst. d) der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zur Vorabentscheidung vorgelegt. Baumeister Rechtsanwälte haben aktuell für ihren Mandanten von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, bei dem Europäischen Gerichtshof eine schriftliche Erklärung zu den Vorlagefragen einzureichen. Darin vertreten Baumeister Rechtsanwälte die Auffassung, Art. 1 Abs. 3 Buchst. d) der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sei im Sinne eines Anwendungsausschlusses auszulegen, der für alle Verbringungen gelte, die in den Anwendungsbereich des Rechts der tierischen Nebenprodukte fallen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jens Tobias Gruber.
Seminar
Referent: Dr. Stefan Gesterkamp
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr
Wo:
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1-3
30175 Hannover
Andreas Kleefisch und Dr. Jürgen Durynek
Der Mangelverdacht im Werkvertragsrecht
Andreas Kleefisch und Dr. Jürgen Durynek, NJOZ 2018, Seite 121 ff.