Andreas Kleefisch – Interview zur 12. Kölner Schimmelpilz-Konferenz & 2. Kölner Bauschaden-Konferenz, 2018
Erste Erfahrungen mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018
Am 6. und 7. Dezember 2018 findet die „12. Kölner Schimmelpilz-Konferenz“ und die „2. Kölner Bauschaden-Konferenz“ von TÜV Rheinland statt. Im Fokus des Themenspektrums stehen unter anderem erste Erfahrungen mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018, Innenabdichtung – Schutz vor oder Ursache für Schimmelpilzbefall, Leckortung, Differenzdruckmessung, Fugen in Betonbauwerken, Bewerten von mangelhaftem Schall- oder Brandschutz.
Zum Interview
Andreas Kleefisch – PHOTOVOLTAIK, Ausgabe September 2018, Seite 76 ff.
„BEFANGEN ODER NICHT?“
Das Besorgnis der Befangenheit bei Solarsachverständigen im Gerichtsprozess
Im Streitfall braucht ein Gericht einen unabhängigen Fachmann. Doch was tun, wenn dieser bei einem Prüfinstitut angestellt ist, das auch die PV-Komponenten zertifiziert hat? Kann oder muß dies sogar zum Besorgnis der Befangenheit bei gerichtlichen Sachverständigen führen?
Artikel und Link
Andreas Kleefisch und Dr. Jens Reiermann – PV-Magazine Juni 2018, Printversion
Was Garantien wirklich wert sind
Anlagenbetreiber vertrauen oftmals auf die Garantieversprechen der Hersteller der Komponenten ihrer Anlagen. Doch wenn sie einen Mangel feststellen, dann tritt schnell Ernüchterung ein. Die Rechtsanwälte Andreas Kleefisch und Jens Reiermann erklären, welche Ansprüche sich aus freiwilligen Garantiezusagen ableiten lassen.
Artikel
Andreas Kleefisch – PV-Magazine April 2018
Der Mangelverdacht im Werkvertragsrecht: Beweislast bei Modulmängeln
Eine Übertragung der Rechtsprechung zum Mangelverdacht im Kaufrecht auf das Werkvertragsrecht ist angesichts der der neuen Gesetzeslage auch bei der Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen dringend geboten. Damit könnten die Schwierigkeiten bei der Beweislast bei mangelhaften Modulen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen deutlich verringert und Hersteller oder Errichter schneller in die Gewährleistungspflicht genommen werden, wie Rechtsanwalt Andreas Kleefisch aufzeigt.
Artikel
Andreas Kleefisch und Dr. Jürgen Durynek, NJOZ 2018, Seite 121 ff.
Der Mangelverdacht im Werkvertragsrecht
- erläutert im Lichte der Rechtsprechung zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage
Warum findet die Rechtsprechung zum Mangelverdacht bislang nur im Kaufrecht, nicht aber im Werkvertragsrecht Anwendung? Ist zB. ein Besteller einer Baumaßnahme, deren Fertigbetonteile zumindest in leicht zugänglichen Bereichen einen bestimmten Verarbeitungsfehler aufweisen, nicht schutzbedürftig? Ist der Besteller oder Käufer einer Photovoltaikanlage, deren Module teilweise nachweislich Mikrorisse aufweisen, weniger schutzwürdig als ein Käufer von argentinischem Hasenfleisch, das teilweise nachweislich mit Salmonellen belastet ist? Warum sollte in einer Lieferkette der Werkunternehmer gegenüber seinem Verkäufer und der wiederum gegen den Hersteller Gewährleistungsrechte im Falle eines Mangelverdachts geltend machen können, während dies dem Besteller des Werks gegenüber dem Werkunternehmer in Bezug auf ein- und denselben Mangelverdacht bei ein- und derselben Kaufsache bzw. Werk nach derzeitiger Rechtsprechung verwehrt ist? Betrachtet man zusätzlich die Novelle des Werkvertragsrechts 2018 und dort insbesondere die neue kaufrechtliche Regelung des § 439 Abs. III BGB nebst der neuen kaufrechtlichen Rückgriffskette des § 445 a Abs. I. BGB, sind die Verfasser überzeugt, dass der Mangelverdacht auch ins Werkvertragsrecht gehört.