Pressemitteilung der Baumeister Rechtsanwälte, RA Andreas Kleefisch, Münster (Westfalen)
Landgericht Dortmund hebt FN-Sperre gegen Alessandra Reich auf
Das Landgericht Dortmund hat im Rahmen einer einstweiligen Zwischenverfügung der Springreiterin Alessandra Reich gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) die vorläufige Sperre des Verbandes aufgehoben. Alessandra Reich darf ab sofort wieder an allen Turnieren teilnehmen.
Hintergrund:
Bereits am 13. Mai 2026 hatte der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) die vorläufige Maßnahme gegen Alessandra Reich aufgehoben – mit der Begründung, auf Basis der Originalvideos seien die Voraussetzungen für einen Soforteingriff nicht gegeben.
Die deutsche FN hatte ihre eigene Sperre zuvor ausdrücklich mit dem „Gleichlauf“ zur OEPS-Entscheidung begründet. Als der OEPS noch am selben Tag seine Maßnahme aufhob, hielt die FN dennoch an der Sperre fest – und ließ sie zugleich öffentlichkeitswirksam auf der eigenen Plattform „Pferd Aktuell“ laufen.
Die FN ist damit gleich in mehrfacher Hinsicht über das Ziel hinausgeschossen:
- Sperre ohne Anhörung: Verhängt am 28. April 2026 – das Anhörungsschreiben datiert vom 30. April 2026.
- Keine Dringlichkeit: Die Videos stammen aus September 2025 bis Februar 2026, teils über sieben Monate alt.
- Bruch der eigenen Zusage: Den „Gleichlauf“ mit dem OEPS hielt die FN nur so lange ein, wie er belastend wirkte.
- FEI ohne Beanstandung: Alle Ritte fanden unter Aufsicht von FEI-Richtern und Stewards statt – keine Verwarnung, keine Gelbe Karte, kein Verfahren.
In der Gesamtschau drängt sich der Eindruck auf, dass es der deutschen reiterlichen Vereinigung weniger um eine faire, regelkonforme Prüfung des Sachverhalts ging als um öffentliche Außenwirkung unter medialem Druck – zulasten einer Sportlerin, der nicht einmal Gelegenheit gegeben wurde, sich vorher zu äußern. Aus Sicht der Reiterin und ihrer Rechtsvertretung wirft das Vorgehen der FN auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung auf. In Fällen mit tatsächlichen Regelverstößen von 2025 wurden in der Vergangenheit Verwarnungen und Geldstrafen ausgesprochen. Gegen Alessandra Reich als erstmalig Beschuldigte wurde dagegen ohne vorherige Anhörung zunächst eine 6-monatige, dann eine 3-monatige Wettkampfsperre verhängt – ein faktisches Berufsverbot für eine professionelle Springreiterin.
Statement von Alessandra Reich
„Ich bin einfach erleichtert, wieder reiten zu dürfen. Pferde sind mein Leben und mein Beruf. In den letzten Wochen wurde mir beides genommen, ohne dass mir vorher jemand zugehört hat. Jetzt liegt mein Fokus wieder dort, wo er hingehört: bei meinen Pferden, meinen Schülern und der Saison.“
Pressekontakt: Die Reiterin wird rechtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Tress-Ritter (Frau RAin Franziska Ritter) aus Offenburg und die Baumeister Rechtsanwälte (Herr RA Andreas Kleefisch) aus Münster