1. Jan. 2021
- Allgemein
Mit Ablauf des 31.12.2020 ist unser Kollege und Sozius Prof. Dr. Martin Beckmann aus der Kanzlei ausgeschieden.
Herr Prof. Beckmann war unserer Kanzlei fast 38 Jahre verbunden, zunächst während seines Referendariats und nach einigen Jahren als Referent und Geschäftsführer des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Sozius. In dieser Zeit hat er die Entwicklung der Kanzlei ganz entscheidend geprägt. Er hat eine Vielzahl bedeutender Mandate geführt und dadurch in besonderer Weise zur Reputation des Büros und dessen Entwicklung beigetragen.
Herr Prof. Beckmann hat die Rechtswissenschaft und die wissenschaftliche Diskussion mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Beiträge bereichert. Er hat während dieser Zeit ca. 235 Veröffentlichungen verfasst, darunter Kommentierungen des UVPG, des KrWG, des USchadG und des BBergG, Beiträge zum Umwelt- und Planungsrecht, zum Kommunalverfassungsrecht, zum Raumordnungsrecht und zum Enteignungsrecht. Neben seiner Herausgebertätigkeit bei verschiedenen Fachzeitschriften (ZfB, BauR, AbfallR, EuRUP, ZUR, I+E, W+B) verdienen hier seine (Mit-)Herausgeberschaft des Landmann/Rohmer, dem ältesten Großkommentar des Umweltrechts, des von ihm gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Martin Kment herausgegebenenen Kommentars zum UVPG sowie die von Prof. Beckmann seit vielen Jahren verfasste Einführung zum KrWG in der Textsammlung „Beck-Texte im dtv“ besondere Erwähnung.
Auch in der rechtswissenschaftlichen Aus- und Fortbildung hat sich Herr Prof. Beckmann verdient gemacht. Viele Jahre hat er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie im Rahmen der Fachanwaltsausbildung bei der Deutschen Anwalts-Akademie Umweltrecht, Baurecht und Kommunalverfassungsrecht unterrichtet und Vorträge u.a. auf dem Deutschen Juristentag, dem Deutschen Anwaltstag, bei der Gesellschaft für Umweltrecht, beim Deutschen Atomrechtssymposium, an verschiedene Universitäten (von Rostock, Hamburg über Gießen, Kassel, Mannheim, Augsburg, Dresden, Berlin, Weimar etc.) gehalten. Seit ca. 25 Jahren ist er Mitglied des Vorstandes der Juristischen Studiengesellschaft Münster und seit ca. 10 Jahren des Vorstandes der ARGE für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Landesgruppe Nordrhein-Westfalen. Herr Prof. Beckmann ist weiterhin im Umweltrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, in der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, in einigen speziellen Beratungsmandaten anwaltlich sowie vor allem rechtswissenschaftlich tätig.
Herr Prof. Beckmann war darüber hinaus durchgehend wichtiger Impulsgeber für das Wachstum der Sozietät, das er maßgeblich und mit Erfolg vorangetrieben hat. Er hatte immer nicht nur das Wohl der Sozietät, sondern auch dasjenige der anwaltlichen und nicht-anwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick.