Veröffentlichungen

21. Aug. 2025 - Veröffentlichungen

Brandgefahr und deshalb Leistungsreduzierung von Heimspeichern: Kein (werkvertraglicher) Mangel?

Andreas Kleefisch und Dietrich Bade 

Die Rechtsanwälte Kleefisch und Bade wurden gebeten, eine (rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus Februar 2025 aus der Sicht der Praxis einzuordnen (NJW 2025, 2567). Mit dieser Entscheidung dürfte das LG Düsseldorf Erwerbern von (Photovoltaik-) Heimspeichern, deren Speicher vom Hersteller per Ferneinwirkung  in der Leistung reduziert wurde, damit kein Brand ausbricht, keinen Gefallen getan haben. Dass das LG Düsseldorf die unstreitig angenommene „abstrakte Brandgefahr“ als allgemeines Technologierisiko abtut und einen Mangel verneint, ist aus Sicht der Autoren der Praxisanmerkung nicht richtig.

NJW  – Neue Juristische Wochenschrift  C.H. Beck – Jahrgang 2025, Bd. 35 vom 21.08.2025, Seite 2567 ff.

1. Apr. 2025 - Veröffentlichungen

Planen und Bauen in Hochwassergebieten

Dr. Georg Hünnekens

Die letzten Hochwasserkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Dringlichkeit des vorbeugenden Hochwasserschutzes wieder deutlich in Erinnerung gerufen und damit auch die Frage, ob und wie in Hochwassergebieten geplant und gebaut werden darf. Der Beitrag erläutert das geltende Regelungssystem im Raumordnungs-, Bau- und Wasserrecht, die dazu inzwischen ergangene Rechtsprechung und wirft zudem einen Blick auf anstehende Änderungen der Rechtslage auf der Grundlage eines Referentenentwurfs der (alten) Bundesregierung für ein Hochwasserschutzgesetz III.

 

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2025, S. 133 – 140

16. Aug. 2024 - Veröffentlichungen

Andreas Kleefisch und Markus Reckin

Bei Solarmodulen handelt es sich bis heute um ein nicht geregeltes Bauprodukt

Vor Gericht wird in vielen Fällen darüber gestritten, ob die Solarmodule richtig und rechtskonform in Photovoltaik-Anlagen eingebaut sind. Dabei werden oftmals Begrifflichkeiten vermengt, die gar nicht auf den konkreten Fall anwendbar sind. Andreas Kleefisch und Markus Recklin von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster versuchen, den Nebel im Dickicht der verschiedenen deutschen und EU-weiten Vorschriften zu lichten.

PV Magazine 16.08.2024

 

5. Aug. 2024 - Veröffentlichungen

Scheitert die Energiewende an den deutschen Landesbauordnungen?

Andreas Kleefisch und Markus Reckin

NJOZ 2024, Seite 929 (Neue Juristische Online-Zeitschrift, Verlag CH Beck)

In diesem Artikel in der NJOZ aus August 2024 setzen sich die Autoren mit den Rechtsfragen zur Notwendigkeit von technischen und betrieblichen Zulassungen von Photovoltaikmodulen nach dem Recht der europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Der durch das EEG in Deutschland ausgelöste Boom der Photovoltaik ist mittlerweile über 20 Jahre alt. Die Zubauzahlen steigen kontinuierlich, sowohl bei Großanlagen in der Freifläche und auf großen (Flach-) Dächern als auch bei vielen kleineren Anlagen auf den privaten – meist Steil-) Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern. Durch die schiere Vielzahl der Werkverträge, oft ausbleibende Planung und Qualitätskontrolle sowie einen eklatanten Fachkräftemangel steigt auch die Anzahl der bau- und werkvertraglichen Auseinandersetzungen. Seit der Bundesgerichtshof in seinem sog. „Tennishallenurteil“[1] die Planung, Lieferung und Montage von Aufdachanlagen klar und unmissverständlich dem Regime des Werkvertragsrecht zugewiesen hat, werden die Rechtsstreitigkeiten immer häufiger von den Baukammern der Instanzgerichte behandelt. Diese wiederum schalten die ihnen aus anderen Fällen bekannten (Bau-) Sachverständigen bei der Klärung von Mängeln ein.

Nicht zuletzt aus diesem Grund wird immer häufiger die Frage gestellt, ob die verarbeiteten Komponenten (Module, Unterkonstruktion, Dach-Befestigungshaken, Klammern, Kabel, Stecker, Wechselrichter, Ladeinfrastruktur etc.) so, wie sie „verarbeitet wurden“ den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen bzw. jeweils einzeln oder in Kombination miteinander „zugelassen“ sind, über Bauartzulassungen verfügen oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) haben müssen. Bei einem Blick in die einschlägigen Normen fällt auf, dass diese Rechtsfrage – und eine solche ist es – für (technische) Sachverständige nur schwerlich zu beantworten ist, leider aber in der Praxis von Seiten der Gerichte nur wenig Hilfestellung gegeben wird. Betrachtet man zusätzlich, dass die Entwicklung in diesem Bereich der Energiegewinnung rasant ist, die Normungskörperschaften aber kaum mitkommen, ist zu konstatieren, das oft am Rande des technisch Zulässigen operiert wird. So sind z.B. aus Kostengründen die Module in den letzten Jahren immer größer geworden und die „2-Quadratmeter-Grenze“ (Erläuterung unten) wurde überschritten. Unter anderem dieser Punkt bedarf einer technischen und rechtlichen Betrachtung, der auf andere geregelte und ungeregelte Bereiche des Umgangs mit Komponenten, die fest in oder an ein Bauwerk angebracht / eingebunden werden und daher als Baustoffe zu klassifizieren sind zu übertragen ist. Dass das DIBt nun die „Modulgröße auf 3 Quadratmeter erhöhen will[2] ist folgerichtig, bedarf aber ebenfalls einer rechtlichen Betrachtung.

[1] BGH, Urteil vom 02.06.2016 – VII ZR 348/13 -, NJW 2016, 2876

19. Okt. 2023 - Veröffentlichungen

Veröffentlichung

Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Prosumer-Stromtarif „ViShare“ von Viessmann

Viessmann wird irreführende Werbung für Prosumer-Tarif „Vishare“ final gerichtlich untersagt

Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen den Konzern, da dieser damit warb, dass Verbraucher gemeinsam Strom erzeugen und verbrauchen und sich damit unabhängig von Energieversorgern und steigenden Strompreisen machen zu können. Das Urteil aus dem Oktober 2021 ist nun rechtskräftig.

Sandra Enkhardt, PV-Magazine am 19.10.2023

17. Apr. 2023 - Veröffentlichungen

Welche Optionen Senec-Kunden bei eingeschränkter Speicherkapazität haben

Interview: Nach einem neuerlichen Zwischenfall sind die viele Photovoltaik-Heimspeicher derzeit im „Konditionierungsbetrieb“ und nur maximal 70 Prozent der Kapazität steht den Kunden zur Verfügung. Viele Betreiber fragen sich und uns, ob sie dies so hinnehmen müssen und was sie tun können. Für Rechtsanwalt Andreas Kleefisch von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist es ein klarer Mangel. In den meisten Fällen greift damit die Gewährleistung, die Endkunden gegenüber den Fachpartnern von Senec geltend machen können. Aber auch die Installationsbetriebe haben Möglichkeiten, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sondern sie an Senec weiterzureichen, wie der Anwalt erklärt.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Sandra Enkhardt, PV-Magazine 17.04.2023

12. Dez. 2022 - Veröffentlichungen

„Beckmann/Kment (Hrsg.), UVPG / UmwRG“ in 6. Auflage (2023) erschienen

Das von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Beckmann und Univ.-Prof. Dr. Martin Kment herausgegebene Standardwerk zum UVPG und UmwRG ist in der 6. Auflage erschienen (Carl Heymanns Verlag, Köln). Autoren sind u.a. die Baumeister-Rechtsanwälte Dr. Martin M. Arnold, Dr. Joachim Hagmann und Dr. Georg Hünnekens.

18. Nov. 2022 - Veröffentlichungen

Zwei-Quadratmeter-Grenze für bauaufsichtliche Zulassung von Solarmodulen scheint willkürlich

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch

Interview von Sandra Enkhard, PV-Magazine November 2022

Benötigen Solarmodule ab zwei Quadratmetern Fläche eine bauaufsichtliche Zulassung, um sie in Photovoltaik-Dachanlagen zu montieren? Und falls ja, müsste das nicht auch für kleinere Module gelten? Das ist nicht eindeutig geklärt, meint der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Kleefisch. Im pv magazine-Interview gibt er Auskunft über die rechtliche Lage und plädiert für die Vereinfachung der Regelungen.  

https://www.pv-magazine.de/2022/11/18/zwei-quadratmeter-grenze-fuer-bauaufsichtliche-zulassung-von-solarmodulen-scheint-willkuerlich/

1. März 2022 - Veröffentlichungen

Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer - ein Verstoß gegen Treu und Glauben?

Prof. Dr. Olaf Bischopink / Karina Weil

Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer – ein Verstoß gegen Treu und Glauben?, BauR 2022, 579-588

1. Sep. 2021 - Veröffentlichungen

Der sachgerechte Bebauungsplan

Bischopink/Külpmann/Wahlhäuser

Im September 2021 ist im vhw-Verlag die 5. Auflage des Buchs „Der sachgerechte Bebauungsplan“ erschienen. Die Neuauflage des ursprünglich von Richter am OVG NRW Ulrich Kuschnerus allein verfassten Buchs wurde von Prof. Dr. Olaf Bischopink, Prof. Dr. Christoph Külpmann und Dr. Jens Wahlhäuser bearbeitet. Nähere Informationen finden Sie hier.