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Ziviles Bau- und Architektenrecht
Im zivilen Bau- und Architektenrecht beraten wir öffentliche Auftraggeber
sowie Privatfirmen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Dabei beginnt
unsere rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -beratung
sowohl von Architekten- und Ingenieurverträgen als auch von Bauwerkverträgen
nach BGB und VOB/B. Auch die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung
bei öffentlichen Aufträgen nach EVM (BVB) und anderen für
die öffentliche Hand geltenden Sondervorschriften werden beachtet.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der baubegleitenden
juristischen Projektbetreuung sowohl in ingenieurrechtlicher als auch
in baurechtlicher Hinsicht. Hier wird das Nachtragsmanagement und die
baubegleitende Mängelfeststellung und -beseitigung von uns organisiert.
Daneben werden die Forderungen und Ansprüche aller am Bau Beteiligten
sowohl bei der üblichen Bauabwicklung (etwa durch Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungen
u.ä.) als auch im Falle der Insolvenz einer der Vertragsparteien
(Kündigung, Zurückbehaltung, Forderungsmanagement mit dem Insolvenzverwalter)
gesichert und durchgesetzt.
Ob Zahlung oder Abwehr von Werklohn und Schadensersatz, Architekten- und Ingenieurshonoraren – wir unterstützen die Ansprüche unserer Mandanten vor allen deutschen Zivilgerichten erster und zweiter Instanz sowie in Schiedsgerichtsverfahren nach der SOBau.
Zuständige Anwälte:
Andreas Kleefisch
Franz-Robert Bärtels
Dr. André Herchen
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