Norbert Große Hündfeld, Notar
Dr. Otto Heinrich Paehler, Notar
Dr. Klaus Grünewald
Prof. Dr. Martin Beckmann
Dr. Hans Vietmeier
Dr. Andreas Kersting
Dr. Hans-Joachim David, Notar
Andreas Kleefisch
Dr. Olaf Bischopink
Dr. Stefan Gesterkamp
Dr. Georg Hünnekens
Franz-Robert Bärtels
Dr. Joachim Hagmann
Dr. Andre Unland
Dr. Andre Herchen
Dr. Martin M. Arnold
Dr. Antje Wittmann
Dr. Jens Tobias Gruber

Ziviles Bau- und Architektenrecht

Im zivilen Bau- und Architektenrecht beraten wir öffentliche Auftraggeber sowie Privatfirmen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Dabei beginnt unsere rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -beratung sowohl von Architekten- und Ingenieurverträgen als auch von Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B. Auch die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung bei öffentlichen Aufträgen nach EVM (BVB) und anderen für die öffentliche Hand geltenden Sondervorschriften werden beachtet.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der baubegleitenden juristischen Projektbetreuung sowohl in ingenieurrechtlicher als auch in baurechtlicher Hinsicht. Hier wird das Nachtragsmanagement und die baubegleitende Mängelfeststellung und -beseitigung von uns organisiert. Daneben werden die Forderungen und Ansprüche aller am Bau Beteiligten sowohl bei der üblichen Bauabwicklung (etwa durch Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungen u.ä.) als auch im Falle der Insolvenz einer der Vertragsparteien (Kündigung, Zurückbehaltung, Forderungsmanagement mit dem Insolvenzverwalter) gesichert und durchgesetzt.

Ob Zahlung oder Abwehr von Werklohn und Schadensersatz, Architekten- und Ingenieurshonoraren – wir unterstützen die Ansprüche unserer Mandanten vor allen deutschen Zivilgerichten erster und zweiter Instanz sowie in Schiedsgerichtsverfahren nach der SOBau.

Zuständige Anwälte:

Andreas Kleefisch
Franz-Robert Bärtels
Dr. André Herchen



Öffentliches Baurecht
Steuer- und Abgabenrecht
Umweltrecht
Vergaberecht
Zivilrecht
Bau- und Architektenrecht