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Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber beraten wir sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der juristischen Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Recht. Dabei erstreckt sich unsere Unterstützung
auf die Vergabe von Leistungen nach der VOB/A, der VOL/A und der VOF.
Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber verteidigen wir in
Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Beschwerdegericht.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Betreuung von
Vergabeverfahren im Abfall- und Abwasserbereich. Hier sind wir häufig
sowohl mit der Vorbereitung als auch der Durchführung komplexer Privatisierungsverfahren –
insbesondere im Rahmen so genannter Public Private Partnership-Modelle – befasst.
Zudem begleiten wir Vergabeverfahren aus dem Bereich des Personen- und Schienenpersonennahverkehrs.
Doch auch Bieter unterstützen wir während des gesamten Vergabeverfahrens öffentlicher Aufträge, um ihr erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu gewährleisten. Ihren Anspruch auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle setzen wir in Vergabenachprüfungsverfahren effektiv durch.
Zuständige Anwälte:
Prof. Dr. Martin Beckmann
Dr. Andreas Kersting
Dr. Stefan Gesterkamp
Dr. Stefan Sieme
Dr. Tobias Schneider-Lasogga
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