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Umweltrecht
Wir beraten umfassend und bundesweit in allen Fragen des Umweltrechts. Hierzu gehört die Begleitung von Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb umweltrelevanter Anlagen, wie Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Deponien, Intensivtierhaltungsanlagen wie z.B. Hähnchen-, Schweinemast- oder Legehennenställe, Kompostwerke, Biogas- und Windkraftanlagen, Tierkörperbeseitigungsanlagen, Abgrabungen und Bergwerke, Talsperren, Wassergewinnungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Kläranlagen. Ebenso unterstützen wir Unternehmen und Gebietskörperschaften bei Fragen der Abfallentsorgung, der Abwasserbeseitigung sowie bei der Bewältigung von Altlasten- und Bodenschutzproblemen.
Wir schützen vor unzulässigen Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen, vor Enteignungen und Nutzungseinschränkungen beispielsweise durch Wasser-, Landschafts- und Naturschutzgebietsausweisungen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und führen Verfahren vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.
Zuständige Anwälte:
Prof. Dr. Martin Beckmann
Dr. Klaus Grünewald
Dr. Andreas Kersting
Dr. Georg Hünnekens
Dr. Joachim Hagmann
Dr. Andre Unland
Dr. Martin Arnold
Dr. Antje Wittmann
Dr. Jens Tobias Gruber
Dr. Bele Carolin Garthaus
Bau- und Architektenrecht
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