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Öffentliches BaurechtWir beraten in allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts.
Wir setzen Ansprüche auf die Erteilung von Baugenehmigungen durch,
beraten Investoren, Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen und allen anderen städtebaulichen Satzungen
sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Wir sind
tätig bei der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben, Einkaufs-
und Distributionszentren sowie bei der Neugestaltung von Stadt- und Gemeindezentren.
Wir unterstützen Bauherren bei Außenbereichsvorhaben, insbesondere
Betriebserweiterungen und Nutzungsänderungen sowie Genehmigung von
Windkraft- und Biogasanlagen. Nachbarn und Wettbewerber schützen
wir vor Beeinträchtigungen durch unzulässige Bauvorhaben.
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