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Ziviles Bau- und Architektenrecht
Im zivilen Bau- und Architektenrecht beraten wir öffentliche Auftraggeber sowie Privatfirmen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Dabei beginnt unsere rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -beratung sowohl von Architekten- und Ingenieurverträgen als auch von Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B. Auch die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung bei öffentlichen Aufträgen nach EVM (BVB) und anderen für die öffentliche Hand geltenden Sondervorschriften werden beachtet.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der baubegleitenden juristischen Projektbetreuung sowohl in ingenieurrechtlicher als auch in baurechtlicher Hinsicht. Hier wird das Nachtragsmanagement und die baubegleitende Mängelfeststellung und -beseitigung von uns organisiert. Daneben werden die Forderungen und Ansprüche aller am Bau Beteiligten sowohl bei der üblichen Bauabwicklung (etwa durch Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungen u.ä.) als auch im Falle der Insolvenz einer der Vertragsparteien (Kündigung, Zurückbehaltung, Forderungsmanagement mit dem Insolvenzverwalter) gesichert und vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten durchgesetzt.
Schwerpunkt der von uns bearbeiteten Projekte bildet die Begleitung und Beratung bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben im Anlagenbau, von Brücken, von Krankenhäusern, von großflächigem Einzelhandel und von Logistikprojekten sowie dem Straßen- und Spezialtiefbau. Im Bereich der sog. „neuen Energien” beraten wir vornehmlich Auftraggeber und Investoren von Photovoltaikanlagen, Windparks, Wasserkraftwerken sowie Biogasanlagen.
Zuständige Anwälte:
Andreas Kleefisch
Franz-Robert Bärtels
Dr. André Herchen
Dr. Frank Andexer
Dr. Jens Reiermann
Dr. Jürgen Durynek
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