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Dr. Andreas Kersting
Geboren 1963 in Kamen.
Studium in Münster.
Promotion bei Prof. Dr. Werner Hoppe mit einer Arbeit aus dem Abfallrecht.
Von 1990 bis 1993 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für öffentliches
Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Universität Münster.
1993 Justitiar einer gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsgesellschaft.
1994 Anwalt in Stuttgart.
Eintritt in die Anwaltskanzlei 1995.
Veröffentlichungen zum
Umweltrecht, unter anderem: Die Abgrenzung zwischen Abfall und Wirtschaftsgut,
1992; Beiträge in Fachzeitschriften zum Abfall-, Vergabe- und Europarecht.
Mitautor des Kommentars Landmann/Rohmer, Umweltrecht (Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz). Schulung von Umweltbeauftragten und verantwortlichen
Personen sowie Vortragstätigkeit bei Umweltakademien,
Unternehmen, Kommunen und Fachtagungen.
Lehrbeauftragter an der Universität Lüneburg.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Umweltrecht
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Bodenschutzrecht
Immissionsschutzrecht
Vergaberecht (GWB, VOB/A; VOL/A; VOF).
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