|
Aktuelles & Newsletter
Ziviles Bau- und Architektenrecht
OLG Celle: Schadenersatz wegen Mängeln mit oder ohne Umsatzsteuer?
18. Februar 2010
Dem OLG Celle lag wieder einmal der Evergreen "Bekommt der Bauherr bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Mängeln den sich ergebenden Betrag netto oder brutto?" zur Entscheidung vor. Durch Beschluss vom 18.01.2010 - 7 U 201/09 - entschied das Gericht:
§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der die Geltendmachung von Umsatzsteuer nur zulässt, sofern sie tatsächlich angefallen, in der Regel also die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden ist, gilt entsprechend dem Wortlaut nur für Fälle der Sachbeschädigung, nicht aber für vertragliche Ansprüche im Werkvertragsrecht. Verlangt der Bauherr daher nach § 634 Nr. 4 BGB die durch Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten ermittelten Sanierungskosten als Schadenersatz, kann er, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer beanspruchen.
Aktuelles
Die letzten 5 News
Newsarchiv
News-Suche
Newsletter
Themenbereiche
Gesellschaftsrecht
Immissionsschutzrecht
Kommunalrecht
Steuerrecht
Umwelt- und Abfallrecht
Vergaberecht
Wirtschaftsrecht
Ziviles Bau- und Architektenrecht
Zivilrecht
Öffentliches Baurecht
Öffentliches Dienstrecht
Administration
Anmelden
|